Besondere Beziehung zwischen Verbindungen
Ein Verhältnis bezeichnet eine nähere Beziehung zwischen zwei gleichartigen Verbindungen. Man unterscheidet hierbei zwischen einem:
-Vorstellungsverhältnis (nur sehr lose, dient meist zur Vorbereitung eines befreundeten Verhältnisses)
-Befreundetes Verhältnis oder Freundschaftsverhältnis (nähere Beziehung zwischen einzelnen Verbindungen)
-Kartell (sehr enge Beziehungen zwischen den beteiligten Bünden, kann meist nur unter bestimmten Vorraussetzungen wieder gebrochen werden)
Im CV und KV stehen alle Verbindungen untereinander automatisch im Kartellverhältnis (daher auch der Name); besondere Beziehungen zwischen zwei Verbindungen werden dort durch ein über das allgemeine Kartellverhältnis hinausgehendes Freundschaftsverhältnis ausgedrückt.