Außerordentliches Mitglied einer Verbindung
Im Unterschied zum Verkehrsgast ein außerordentliches Mitglied einer Verbindung. Er darf die regelmäßigen Kneipen besuchen, weil er entweder noch nicht recipiert werden will oder weil er z.B. aus konfessionellen Gründen kein Mitglied werden kann. Zum Zeichen seines Status bekommt ein Conkneipant zwar die Mütze, aber nicht das band des Bundes.
Die Rechte und Pflichten eines Conkneipanden ähneln denen eines Fuxen.
Bei vielen Verbindungen ist der Conkneipantenstatus abgeschafft, außer Gebrauch oder wird zumindest soweit möglich vermieden anzuwenden.